Ziel einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung ist eine objektive Bewertung des Gefahrenpotentials einer Gemeinde, einer Stadt, zu ermitteln. Die Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr zu erfassen und hierdurch den Bedarf darzustellen.
Durch meine langejährige Erfahrung als Feuerwehrmann auf Gemeinde- und Kreisebene, bin ich Ihr Ansprechpartner zur Erstellung von Ihrem Bedarfs- und Entwicklungsplan.
Meine Vorgehensweise für ein optimales Ergebnis:
Schritt 1
Den IST-Zustand ermitteln - Leistungsfähigkeit, Struktur, Fahrzeuge, Gerätschaften und Feuerwehrgerätehäuser.
Schritt 2
IST-SOLL-Abgleich - vorhandene Struktur mit den Sollvorgaben vergleichen.
Schritt 3
Zukunftsplanung - Prognose der Einsatzkräfte, Aufstellung eines Investitionsplans, Standortplanung neuer Feuerwehrgerätehäuser.
Schritt 4
Projektabschluss - Präsentation innerhalb der Feuerwehr, auf Wunsch der politischen Gremien.
Sie haben Interesse an professionellen Luftbilder und Luftbildaufnahmen ?
In manchen Bereichen ist eine Drohne, die aus der Vogelperspektive operiert, essenziell für die Inspektion, Wartung oder Instandhaltungsanalyse einer Industrieanlage. Eine professionell bediente Drohne kann diese Aufgaben gefahrlos übernehmen. Der Auftraggeber erhält Luftbilddaten, die er in Echtzeit oder im Nachgang aus der Dokumentation heraus analysieren kann. Drohnenaufnahmen sind eine kosteneffiziente und arbeitssparende Alternative für gefährliche Instandhaltungsarbeiten.
Kontaktieren Sie mich gerne für Fragen, Anmerkungen oder für ein individuelles Angebot.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und zum Schutz der Beschäftigten und Besucher ist der Friedhofsträger verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.
Die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) schreibt hierzu vor, dass Grabmale einmal jährlich (nach der Frostperiode) durch den Friedhofsträger auf ihre Standsicherheit geprüft werden müssen.
Unabhängig davon, ob auf den jeweiligen Friedhöfen die Vorschriften des Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (BIV) oder der Deutschen Naturstein Akademie (DENAK) angewendet wird, müssen die Grabmalstandsicherheitsprüfungen von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Als geprüfter und zertifizierter Fachkundiger für Grabsteinstatik überprüfe ich nach den aktuellen gültigen Regelwerken. Mit analogen und digitalen Messgeräten werden die Grabmale geprüft und dokumentiert.
Kontaktieren Sie mich gerne für Fragen, Anmerkungen oder für ein individuelles Angebot.
Ich überprüfe und ermittle für Sie die Löschwassermenge in Ihrer Stadt, in Ihrer Gemeinde.
Das Arbeitsblatt DVGW W405 behandelt die Ermittlung von Löschwassermengen.
Ergänzende Anforderungen seitens der Feuerwehr und mögliche Einschränkungen nennt die Wasserinformation Nr. 99.
Die Grundversorgung mit Löschwasser, wird von den Kommunen sicher gestellt.
Grundschutz ~ Objektschutz
Mit meiner Technik wird die Leistungsfähigkeit Ihrer Löschwasserversorgung geprüft und protokolliert.
Ohne Unterbrechung der Wasserzufuhr ermittle ich den Löschwasserdurchfluß Ihrer Hydranten.
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Ich erstelle für Sie einen Notfall- und Evakuierungsplan gemäß der DGUV V1, § 10 Arbeitsschutzgesetz, DGUV I 205-033.
Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen für Brandereignisse, Explosionen oder sonstige unkontrollierte Störungen, wie z.B. austreten von Gefahrstoffen oder auch Terrorvorfälle.
Sie planen einen Veranstaltung ?
In der Versammlungsstättenverordnung sind bei einer gewissen Größe bestimmte Vorrausetzungen zu gewährleisten. Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen das Vorhaben.
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Ich prüfe für Sie ihre Leitern und Tritte nach DGUB Information 208-016.
Leitern und Tritte, die an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Zum einen müssen Leitern und Tritte natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden.
Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden.
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Die Regalprüfungen rechtssicher nach DIN EN 15635 durch mich.
Regale, Regalanlagen müssen mindestens jährlich überprüft werden um evtl. Schäden aufzudecken, Gefahren und Unfälle vorzubeugen.
Eine Regalprüfung umfasst z.B.:
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